Wann braucht ein Unternehmen eine technische DSGVO-Prüfung?
Vor jedem Launch einer neuen Website oder Webanwendung, nach jedem Wechsel eines Dienstleisters (Hosting, Analytics, CAPTCHA, E-Mail-Provider), bei Einsatz neuer Drittanbieter-Skripte, nach Aufforderung durch eine Datenschutzbehörde, oder wenn unklar ist, welche Daten die eigene Website tatsächlich erhebt. Die meisten Betriebe wissen nicht, dass ihr Cookie-Banner technisch unwirksam ist, weil Skripte vor der Einwilligung laden.
Was ist ein Drittland-Transfer und wann ist er zulässig?
Ein Drittland-Transfer ist jede Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger außerhalb der EU und des EWR. Typische Beispiele auf Websites: Google Fonts übermittelt beim dynamischen Einbinden die IP-Adresse an Google in den USA, reCAPTCHA sendet Interaktionsdaten an Google, und ein Reverse Proxy wie Cloudflare unterliegt als US-Unternehmen dem US CLOUD Act, auch wenn der Verkehr über EU-Rechenzentren läuft. Die Zulässigkeit richtet sich nach Kapitel V DSGVO: Nach dem Schrems-II-Urteil (2020) fiel das Privacy Shield weg, seit Juli 2023 besteht mit dem EU-US Data Privacy Framework wieder ein Angemessenheitsbeschluss, allerdings nur für dort zertifizierte US-Anbieter und nicht automatisch für jede Verarbeitung. Wir prüfen jeden Datenfluss einzeln, ordnen die Rechtsgrundlage zu und zeigen Alternativen wie Self-Hosting, EU-Anbieter oder eigene Lösungen wie byebot.
Was sind TOMs und wie werden sie geprüft?
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO: Verschlüsselung (TLS, Disk-Encryption), Zugriffskontrollen (Rollen, MFA), Verfügbarkeit (Backup, Redundanz), Belastbarkeit (Rate Limiting, WAF) und Wiederherstellbarkeit. Wir prüfen den Ist-Stand gegen den dokumentierten Soll-Stand und gegen gängige Anforderungen. Ergebnis: Lücken-Analyse mit konkreten Verbesserungsvorschlägen.
Wie grenzt sich technische DSGVO-Beratung von juristischer Beratung ab?
Wir prüfen, was technisch passiert: welche Daten wohin fließen, welche Cookies gesetzt werden, welche Skripte laden. Die rechtliche Bewertung, ob ein konkreter Datenfluss eine Einwilligung erfordert oder auf berechtigtes Interesse gestützt werden kann, ist Sache eines Datenschutzanwalts. Wir liefern die technische Grundlage, auf der juristische Entscheidungen getroffen werden können.
Was kostet eine technische DSGVO-Prüfung?
Der Aufwand hängt von der Anzahl der Websites, Webanwendungen und Drittanbieter-Dienste ab. Eine einzelne Website mit Kontaktformular ist deutlich weniger Aufwand als eine Plattform mit Login, Payment und CRM-Anbindung. Wir nennen nach dem Erstgespräch einen Festpreis, keine offenen Stundensätze.
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